Der Brief von Paix Liturgique
 
 

Inhalt unseres Briefes 7 vom 20 Juli 2010
 
 
Ein anderer Blick auf die Ergebnisse des Motu Proprio
 
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Ein anderer Blick auf die Ergebnisse des Motu Proprio
 
In unserem französischen Brief vom 18. Juni dieses Jahres sind wir verschiedenen Aufrufen nachgekommen, insbesondere demjenigen des Präsidenten der Internationalen Vereinigung Una Voce, die forderten, man solle die Erhebung über die Umsetzung des Motu Proprio Summorum Pontificum nicht nur bei den Bischöfen, sondern vielmehr bei einem größeren Kreis von Interessierten – speziell auch bei Priestern und Gläubigen erheben. Nun haben wir damit begonnen, den Stand der Gesuche für Messen in der außerordentlichen Form des römischen Ritus in Frankreich zu veröffentlichen (Ende Juni 2010 gab es fast 400 nicht bewilligte Gesuche).

Wir wissen sehr wohl, daß die Frage der nicht stattgegebenen Gesuche Gegenstand vieler Diskussionen und sogar von Polemik von Seiten vieler Priester und Bischöfe ist, die sich weigern, das Motu Proprio umzusetzen und systematisch Vorwände finden, um den Anfragen nicht nachzukommen zu müssen. So heißt es oft: "Der Ersuchende ist ein Aufwiegler", "die Anfrager sind nicht Mitglieder der Pfarrgemeinde", "unser Verhandlungspartner wollte die ausführliche Unterschriftenliste nicht offenlegen", "es handelt sich nicht um eine echte formelle Nachfrage", etc. Viele Gründe, denen man leider weitere, noch niederträchtigere beifügen muß: "Warten Sie bis nächstes Jahr und auf die Ankunft des neuen Pfarrers; ich will ihn nicht vor vollendete Tatsachen stellen", "Fragen Sie in der Nachbargemeinde an, es wird für Sie einfacher sein", bis hin zu "Lassen Sie uns zuerst über die Segnungen des II. Vatikanischen Konzils diskutieren", usw. Bei solchen Antworten kann man sich leicht vorstellen, daß die meisten Gesuche nicht den gewünschten Erfolg zeigen...

Dennoch - um nicht die Polemik aufrecht zu erhalten, sondern die Einheit und die Versöhnung in der Kirche zu fördern und konstruktiv an der Auswertung der drei Jahre seit der Liberalisierung der außerordentlichen Form des römischen Ritus mitzuarbeiten - haben wir beschlossen, dieses Thema aus einer anderen Perspektive zu beleuchten. Wir werden daher in diesem Brief nicht den Stand der Anträge, sondern einmal die Situation der Messen betrachten, die in Deutschland nach dem Motu Proprio Summorum Pontificum zelebriert werden, um so zu einer „qualitativen Betrachtung“ der Umsetzung des Motu Proprio vom 7. Juli 2007 zu kommen.


I. DIE VON UNS VORGESCHLAGENE METHODE

Für diese Betrachtung der wirklichen Anwendung des Motu Proprio schlagen wir einfach eine zahlenmäßige Bilanz der Messfeiern vor. Diese teilen wir in die folgenden fünf Kategorien ein, welche jeweils mit allen gefeierten Messen in der außerordentlichen Form des römischen Ritus (ohne die der FSSPX) in Beziehung gesetzt werden:

A) Orte, an denen die außerordentliche Form nur während der Woche, nicht aber am Sonntag gefeiert wird.
Mit diesen Messen, die während der Woche zelebriert werden - ob wöchentlich oder seltener, z. B. nur am ersten Montag oder Freitag des Monats - wird bewiesen, daß nicht nur ein Priester vorhanden ist, der diese Messe zelebrieren kann, sondern auch ein Minimum an Gläubigen, die sie besuchen und die damit eine offensichtliche Gruppe von Antragstellern sind. Angesichts der latenten Existenz von gut einem Drittel Katholiken, die sich von der traditionellen Liturgie angezogen fühlen (wie es verschiedene Umfragen zeigen, die auf unser Verlangen von anerkannten Meinungsforschungsinstituten durchgeführt wurden), ist vernünftigerweise davon auszugehen, daß diese Gruppe von Gläubigen noch wachsen würde, wenn die traditionelle Messe am Sonntag angeboten würde. Unsere eigenen Untersuchungen machen es hier unnötig, auf Diözesan-Untersuchungen zurückgreifen zu müssen, die oft Schikanen ähneln oder versteckte Einschüchterungen darstellen.

B) Orte, an denen die außerordentliche Form nur von Zeit zu Zeit an einem Sonntag, nicht aber an jedem Sonntag angeboten wird.
Hier - auch wenn die außerordentliche Form der Messe nur einmal im Monat oder jeden zweiten Sonntag zelebriert wird, manchmal sogar noch weniger, zum Beispiel am fünften Sonntag im Monat (auch das gibt es!) - gibt es genauso stets einen Zelebranten und eine Schaar von Gläubigen. Warum also bietet man dann den Gläubigen nicht die Feier an jedem Sonntag an, auf die die Gläubigen nach dem Buchstaben und dem Geist des Motu Proprio, wie vom Heiligen Vater gewollt, das volle Recht haben? Auch hier wieder ist die Existenz einer "stabilen Gruppe" von Antragstellern unbestreitbar, so daß man davon ausgehen muß, daß wenn etwa 40 Gläubige jeden Monat an dieser Feier teilnehmen, zwei- oder dreimal mehr Gläubige eine Feier am Sonntag begehen würden...

C) Orte, an denen die Messe zwar sonntags und wochentags, aber zu familienunfreundlichen Zeiten zelebriert wird.
Es ist nicht zu bestreiten, daß der gemeinsame Besuch der Heiligen Messe die Mitte der Feier des Sonntags der Familie sein sollte. Eine wirklich großzügige und pastorale Anwendung des Motu Proprio sollte die Messe zu einer familienfreundlichen Zeit anbieten. Natürlich variieren die Gepflogenheiten von Land zu Land und entsprechend auch die Zeiten der hl. Messe, doch sollte der gesunde Menschenverstand siegen, so zum Beispiel: In einer Stadt wie Frankfurt liegt der Zeitpunkt für die Sonntagsmesse zwischen 9.30 Uhr und 11.00 Uhr, was uns einen guten Hinweis darauf gibt, was man eine familienfreundliche Zeit nennen kann und was nicht.

D) Jene Orte, an denen die Messe jeden Sonntag, wöchentlich und zu familienfreundlichen Zeiten zelebriert wird, also dort, wo das Motu Proprio mit Liebe und Nächstenliebe angewendet wird.
Diese Kategorie ist die Referenz für die wirklich gute Anwendung des Motu Proprio. Denn wenn die Messe sonntags, wöchentlich und zu familienfreundlichen Zeiten stattfindet, kann man sich leicht vorstellen, daß die Gläubigen auch Zugang zu den Sakramenten nach dem Missale von 1962 haben, wie es der Artikel 9 des päpstlichen Textes vorsieht. Dies ist natürlich im Falle von Messen, die bloß an Wochentagen gefeiert werden oder wenn deren Häufigkeit vom Zufall abhängig ist, nicht gewährleistet.

E) Die Anzahl der Messorte der Priesterbruderschaft St. Pius X (FSSPX).
Diese zusätzliche Kategorie von Messen, die nicht in der Anzahl aller nach dem Motu Proprio zelebrierten Messen berücksichtigt sind, erlaubt sozusagen als „Kontrollgruppe“ einen Befund darüber, ob die eventuelle Nicht-Anwendung des Motu Proprio tatsächlich ein völliges Fehlen von Gläubigen, die an der traditionellen Liturgie festhalten, bedeutet. Das würde dann die Abwesenheit der Priesterbruderschaft St. Pius X bestätigen. Andernfalls entspräche die Nicht-Anwendung des Motu Proprio dem ideologisch motivierten Wunsch, die "Traditionellen" außerhalb der diözesanen Herde zu belassen ("Wenn Sie die traditionelle Messe wollen, gehen sie doch einfach zu den Lefebvristen" ist eine Redensart, die nur allzuoft in gewissen Pfarreien oder Diözesen zu hören ist).


II) DIE SITUATION IN DEUTSCHLAND

Unserer Informationsquelle ist die Internetpräsenz von Pro Missa Tridentina.

A) Anzahl der Orte, wo die außerordentliche Form nur während der Woche und nicht am Sonntag angeboten wird: 58 von 133 Messorten oder 43%.

B) Anzahl der Orte, wo die außerordentliche Form nur von Zeit zu Zeit an einem Sonntag und nicht an jedem Sonntag angeboten wird: 26 von insgesamt 133 Messorten oder 19,5%.

C) Anzahl der Orte, wo die Messe sonntags und wöchentlich, aber zu familienunfreundlichen Zeiten zelebriert wird (vor 9 Uhr und nachmittags): 19 von insgesamt 133 Messorten oder 14%.

D) Anzahl der Orte, wo die Messe jeden Sonntag, wöchentlich und zu familienfreundlichen Zeiten zelebriert wird (zwischen 9:00 und mittags): 30 von insgesamt 133 Meßorten oder 22,5%.

E) Anzahl der Massoret der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX): 50 (wovon an 43 Orten die Messe am Sonntag und wöchentlich zelebriert wird).


III) BEMERKUNGEN VON PAIX LITURGIQUE

1) Von den 133 Meßorten in der außerordentlichen Form (ohne Priesterbruderschaft St. Pius X), bieten nur 49 - resp. 36,5% - jeden Sonntag den Gläubigen, die an der außerordentlichen Form des römischen Ritus festhalten, die Möglichkeit, die Sonntagspflicht in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus zu erfüllen. Man beachte allerdings, daß 19 dieser Messen zu familienunfreundlichen Zeiten stattfinden. Das Angebot der Messen in der außerordentlichen Form des römischen Ritus im Rahmen des Motu Proprio Summorum Pontificum (49 Messen) ist demjenigen der Piusbruderschaft FSSPX (43 Messen) sehr ähnlich. Mit anderen Worten, in Deutschland wird nur eine von zwei Sonntagsmessen in vollkommener Gemeinschaft mit Rom nach dem Missale des seligen Johannes XXIII. gefeiert. Der Spielraum für eine Ausweitung, um auf die Bedürfnisse der Gläubigen einzugehen, ist daher groß.

2) In 84 Fällen wird die Sonntagsmesse überhaupt nicht gefeiert (58 oder 43%), oder nur mit einer zufälligen Frequenz und nicht wöchentlich (26 oder 19.5%). Diese 84 Messfeiern zeigen sehr wohl, in fast allen Diözesen des Landes, die Existenz von Gruppen von Gläubigen und von Priestern an, die sie zelebrieren resp. besuchen. Und hier berührt man genau das, was das Herzstück der von den Bischöfen nach Rom zu sendenden Berichte enthalten sollte: die Nicht-Erfüllung von tatsächlichen und beständigen Gesuchen, da ausreichend Gläubigen anwesend sind, wie es durch die Zelebration bei anderen Gelegenheiten, sei es daß die Messe wochentags oder von Zeit zu Zeit am Sonntag zelebriert wird, belegt wird. Eine einfache Art und Weise diesen Schwierigkeiten, mit denen sich die Gläubigen aufgrund der Meßzeiten auseinandersetzen müssen, Abhilfe zu schaffen - wie es der Heilige Vater in seinem Brief an die Bischöfe vom 7. Juli 2007 gewünscht hat -, wäre, ihnen eine wöchentliche Sonntagsmesse zu gewähren. Es sei denn, daß der Grund für die gewährten Wochentagsmessen ein Manöver ist, um zu sagen, daß man das Motu Proprio anwende, währenddessen man es tatsächlich neutralisiert? Man wird hier insbesondere den statistischen Befund berücksichtigen müssen, daß mehr als 90% der praktizierenden Gläubigen nie an Wochentagen zur Messe gehen.

3) Die Auflösung der oben beschriebenen Schwierigkeiten, würde einen Meilenstein auf dem langen Marsch in Richtung der Schaffung eines dauernden liturgischen Friedens in den Diözesen markieren, indem die Gläubigen, die der traditionellen Liturgie verbunden sind, nicht mehr als Gläubige zweiter Klasse behandelt würden. Es wäre ein starkes Zeichen von wahrer christlicher Nächstenliebe von Seiten der betroffenen Priester und Prälaten, die zahlreichen Messfeiern "ad experimentum" "oder nicht wöchentlichen" in rechtmäßige Sonntagsmessfeiern umzuwandeln. Es sind hier auch keine Spannungen mehr zu befürchten, weil die eine Koexistenz der zwei liturgischen Formen der Messe bereits seit Monaten funktioniert und sich die "gegenseitige Bereicherung" meistens in Frieden und Nächstenliebe äußert.

4) Die „Regularisierung" dieser Messen unter der Woche oder der unregelmäßigen Messen am Sonntag wäre auch ein Mittel zu zeigen, daß eine Messe, die am Montag um 12.30 Uhr 25 Personen versammelt, sieben oder achtmal mehr am Sonntagmorgen um 10.30 Uhr anziehen würde... Erinnern wir uns an die Umfrage von Harris Interactive für Paix Liturgique vom 18. bis 25. Februar 2010: unter den deutschen Katholiken gibt es ein starkes Potential von Gläubigen für die außerordentliche Form des römischen Ritus. 44% der regelmäßigen Kirchgänger der ordentlichen Form würden in der Tat mindestens einmal pro Monat die traditionelle Messe besuchen.
 

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